Schwerpunkte
Die Kanzlei Kühn berät vor allem Ärzte und Zahnärzte, Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), Chefärzte und Apotheker sowie Personen- und Kapitalgesellschaften (GbRs und GmbHs), aber auch Privatpersonen.
Ärzte und Zahnärzte werden speziell bei der Praxisgründung und Praxisabgabe beraten. Hierzu zählt die Erstellung und Prüfung von Praxiskaufverträgen, Mietverträgen, Arbeitsverträgen für das Praxispersonal und die Genehmigungsverfahren vor den Kassenärztlichen bzw. Kassenzahnärztlichen Vereinigungen.
Die Beratung von Chefärzten bezieht sich insbesondere auf deren Chefarztverträge. Chefärzte erhalten zum Teil nach jahrelanger Tätigkeit neue Verträge. Hier besteht erhöhter Beratungsbedarf, da solche Verträge oftmals nachteilig sein können.
Die Beratung von Patienten erfolgt z.B. bei Sachverhalten Rund um die Krankenversicherung oder bei der Frage, ob ein ärztlicher Behandlungsfehler in Betracht kommt. Sowohl die gesetzlichen Krankenversicherungen, als auch die privaten Krankenversicherungen lehnen die Erstattung von Behandlungskosten im Ergebnis unbegründet ab.
Personen- und Kapitalgesellschaften werden während der Gründung und anschließend Geschäftsbegleitend beraten. Dazu gehört z.B. die Erstellung/ Prüfung von Gesellschaftsverträgen, die Beschlussfassung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen und die Erstellung von Arbeitsverträgen.
Das Beratungsangebot umfasst zusammengefasst insbesondere folgende Leistungen:
Medizinrecht:
- Kassen(zahn)arztrecht
- Haftungsrecht
- Berufsrecht
- Vertragsgestaltung (z.B. Berufsausübungsgemeinschaft, Praxisgemeinschaft, Kauf- und Mietverträge)
- Existenzgründung für Zahnärzte und Ärzte
- Werberecht (Überprüfung der Zulässigkeit von Werbeprospekten, Anzeigen, Internetseiten, etc.)
- Chefarztrecht
- Arzneimittelrecht
- Recht der Krankenversicherungen
- Apothekenrecht
Wirtschaftsrecht:
- Unternehmensgründung
- Gesellschaftsrecht
- Markenrecht
- Datenschutzrecht
- Wettbewerbsrecht
- Handelsrecht
- Vertragsgestaltung
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